AGB
Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller von uns mit Bestellern abgeschlossenen Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträge oder ähnlicher Rechtsgeschäfte. Sie gelten als für die Dauer der Geschäftsbeziehungen anerkannt. Abweichende Bestimmungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie von uns schriftlich anerkannt sind.
Abschluss
Vertragsabschlüsse durch unseren Außendienst bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Schriftform
Die Aufhebung oder Abänderung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen muss schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Gleiches gilt für Angaben über Ausführung, Abmessung etc.
Preise
Die Listenpreise verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste automatisch ihre Gültigkeit, ohne dass es eines Widerrufs bedarf, spätestens jedoch 12 Monate nach dem Datum des Erscheinens der neuen Preisliste. An schriftliche Angebote halten wir uns vier Wochen gebunden. Die Preise gelten, soweit sich nicht aus diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen etwas anderes ergibt, für Ab-Werk-Lieferungen zuzüglich Transport, Verpackung und Mehrwertsteuer. Im kaufmännischen Verkehr sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Preiserhöhungen vorzunehmen, wenn deren Notwendigkeit nach Vertragsabschluss entstanden ist. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Vertragspartner innerhalb angemessener Frist angezeigt werden.
Auskünfte, Angaben
Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen der technischen oder materialmäßigen Ausführung und des Lieferumfangs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird, und die Änderung dem Besteller zumutbar ist. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Materialien, Leistungen, Maße und Gewichte etc. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Auskünfte, die bei uns über Lieferungen oder sonstige Leistungen eingeholt werden, erfolgen in jedem Fall unverbindlich, auch soweit sie schriftlich erteilt werden. Sie gelten in keinem Fall als Zusicherung von Eigenschaften. Angaben, die wir hinsichtlich Auslegung, Leistungsvermögen und Installationen von unseren Systemen oder Teilabschnitten hiervon machen, haben nur beispielhaften Charakter und sind für uns unverbindlich.
Versand, Fracht, Gefahrübergang, Verpackungs- und Versandkosten
Der Besteller hat bei Abschluss des Geschäftes anzugeben, ob die Ware von ihm abgeholt oder von uns zugesandt werden soll. Entscheidet sich der Besteller für eine Zusendung der Ware, so haben wir das Wahlrecht, eine Spedition zu beauftragen, die Ware einem Frachtführer, der Bahn, der Post oder einem Paketdienst zu übergeben oder den Transport im eigenen LKW vorzunehmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit dem Verlassen der Ware vom Werk/Lager auf den Besteller über. Hat der Besteller Selbstabholung gewählt, so geht die genannte Gefahr zwei Tage nach Absendung der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. Gleiches gilt, wenn sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert. Außer im Falle der Selbstabholung haben wir das Recht, die geeignete Verpackung zu wählen.
Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, gegebenenfalls nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Sie gilt nur als annähernd vereinbart und als eingehalten, wenn die Vertragsware bis zum Ende der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrung sowie die Fernwirkungen von Arbeitskämpfen in Zulieferbetrieben verlängern die vorbezeichnete Lieferzeit und Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird die Lieferung oder Leistung durch einen der oben angeführten Umstände unmöglich, werden wir von unserer Leistungspflicht frei.
Gewährleistung
Die Dauer der Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie beginnt mit dem Rechnungsdatum. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder ist eine andere als die bestellte Ware geliefert worden, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern, nachzubessern bzw. nachzuliefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft zwingend. Soweit es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann handelt, ist dieser verpflichtet, Mängelrügen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen, soweit das Gesetz keine kürzere Frist vorschreibt, schriftlich geltend zu machen. Besteller mit Kaufmannseigenschaft haben Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb von acht Tagen nicht entdeckt werden können, unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber drei Wochen nach Erhalt der Ware, zu rügen. Für Ersatz- bzw. Nachlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Ein Rücktrittsrecht hat der Besteller nur, soweit wir nicht in der Lage sind nachzuliefern, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben oder eine uns vom Abnehmer gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster etc.) ergeben. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
Haftungsbeschränkung
Ersatzansprüche wegen mittelbarer oder unmittelbarer Schäden oder Mangelfolgeschäden aufgrund Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Zahlung
Zahlungen sind in der berechneten Währung, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus zu leisten. Bei Zielüberschreitungen einer vereinbarten Zahlungsfrist nach Rechnungsstellung werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf; dem Besteller und uns steht es frei, den Nachweis zu führen, dass der Verzugsschaden geringer bzw. höher ist. Soweit wir Wechsel, Schecks oder andere Wertpapiere entgegennehmen, gelten die zugrunde gelegten Verbindlichkeiten erst dann als getilgt, wenn und soweit die entsprechenden Beträge gutgebracht worden sind. Diskontspesen gehen vom Tag der Fälligkeit an zu Lasten des Bestellers und sind sofort zahlbar. Für den Fall, dass Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, werden alle unsere Forderungen ohne Rücksicht auf etwaige Zieleinräumungen oder die Laufzeit hereingenommener Wechsel fällig. Wir sind gleichfalls berechtigt, Sicherheiten zu verlangen und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen. Diese Rechte bestehen auch, wenn Gründe bekannt werden, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des Bestellers bieten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche des Bestellers rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind. Unser Außendienst ist zur Annahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn er eine von uns ausgestellte schriftliche Vollmacht vorliegen hat.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung des Kaufpreises, etwaiger Zinsen oder Kosten unser Eigentum; als Kosten gelten insbesondere Gebühren für die Hingabe von Schecks, Wechseln oder anderer Wertpapieren, insbesondere auch bei etwaiger Prolongation. Bei laufender Geschäftsverbindung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf gelieferte, bereits bezahlte aber noch vorhandene Ware bis zur Bezahlung unserer sämtlichen noch offenstehenden Forderungen ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung. Sicherheiten, deren Wert zehn Prozent der zu sichernden Forderungen übersteigt, werden auf Verlangen und nach Wahl des Bestellers von uns freigegeben. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte als Vorbehaltsverkäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit, beispielsweise durch Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes, zu sichern. Wird die Vorbehaltsware beim Besteller oder beim Vertragspartner des Bestellers gepfändet oder beschlagnahmt, hat der Besteller uns darüber unverzüglich schriftlich zu berichten. Die Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des uns zustehenden Einziehungsrechts ist der Besteller zur Einziehung solange berechtigt als er seinen uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen hin ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung Drittkäufern bekannt zu geben sowie uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Diebstahl, Bruch, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere dann, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Zahlungen leistet, sind wir zur Zurücknahme der Ware berechtigt, und ist der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
Erfüllung und Gerichtstand
Erfüllungsort ist 52076 Aachen. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz örtlich zuständige Gericht. Wir sind berechtigt, im Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Alle Rechtsbeziehungen unterliegen dem deutschen Recht.
Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne der vorbezeichneten Bestimmungen unwirksam sein oder durch rechtkräftiges Urteil für unwirksam erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt.